Beschlussvorlage Brüel - HBr-031/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) der Stadt Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Manuela Reimer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Soziales, Kinder, Jugend, Senioren und Kultur Brüel
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Vorberatung
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17.11.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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19.11.2015
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Sachverhalt
Begründung:
Die §§ 9 und 11 der Friedhofssatzung werden geändert, da keine Särge und Urnen verwendet werden dürfen, die aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt oder die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern.
§ 13 wird geändert, da 2 neue Bestattungsformen angeboten werden.
§ 17 wird neu gefasst, da es jetzt nicht nur Rasenreihengräber für Urnenbeisetzungen gibt, sondern auch Rasenreihengräber für Erdbestattungen. Dieses war ein Wunsch von vielen Bürgern.
§ 17.2 wird neu hinzugefügt, da es jetzt naturnahe Baumbestattung für Urnenbeisetzungen gibt, um den Bürgern neue Bestattungsmöglichkeiten anzubieten.
§ 18.1 wird neu hinzugefügt, damit die Friedhofsnutzer keine Bepflanzungen auf der Urnengemeinschaftsanlage und den Rasenreihengräbern vornehmen, welches sich in letzter Zeit gehäuft hatte.
Im § 21 wird Absatz 6 neu hinzugefügt, da Kunstblumen auf den Gräbern nicht erwünscht sind.
Um ein einheitliches Bild für die neuen Bestattungsformen (in Bezug auf die Grabsteine) zu gewährleisten, enthält § 22 im Nachtrag 3 neue Absätze.
§ 25.1 wird neu hinzugefügt, da die Pflege von privaten Gräbern durch den Friedhofsgärtner (Zeit- und Kostenaufwand) nicht durch die realisierten Einnahmen gedeckt wird. Es bestehen zur Zeit 8 Grabpflegeverträge, welche zum Jahresende 2015 gekündigt werden. Der Grabpflegevertrag kann beidseitig bis zum 10.12. eines Jahres schriftlich gekündigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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