Beschlussvorlage Sternberg - BVS-034/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Sternberg "Ferienhausgebiet am Luckower See"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Sternberg
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr Sternberg
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Vorberatung
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01.12.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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09.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Ferienhausgebiet am Luckower See" und den Entwurf der Begründung dazu.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 a Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg hat am 01.07.2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Ferienhausgebiet am Luckower See" beschlossen.
Inhalt des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 17 ist die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Ferienhausgebiet" nach § 10 BauNVO sowie die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes nach § 3 BauNVO. Der Ursprungsplan umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Nunmehr soll der Bebauungsplan Nr. 17 eine 1. Änderung erfahren. Ziel der 1. Änderung ist die Umwidmung der überwiegenden Sondergebietsflächen in ein Reines Wohngebiet. Die im östlichen Bereich der bisherigen Planung befindlichen Wohnbauflächen sollen mit der 1. Änderung so ergänzt werden, dass die sogenannte 1. Reihe des Ferienhausgebietes sowie der in der 2. Reihe unmittelbar an das bestehende Wohngebiet angrenzende Bereich Teil des Reinen Wohngebietes werden.
Siehe Anlage: Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung (Stand 27.10.2015)
