Beschlussvorlage Brüel - VBr-051/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Brüel beschließt den Breitbandausbau von mind. 50 Mbits/s im Gemeindegebiet. Die Gemeinde nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen.

Die Stadt Brüel verpflichtet sich, den Eigenanteil in einer Höhe bis zu 10% bereit zu stellen. Nähere Einzelheiten werden in einer noch abzuschließenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Brüel und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vereinbart.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Durch das BMVI wurde gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbau in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie) des BMVI vom 22.10.2015 der zweite Aufruf zur Antragseinreichung Förderung von Infrastrukturprojekten – Fristende: 29.04.2016 – veröffentlicht. Bis 2018 sollen damit Bandbreiten von mind. 50 Mbits/s erreicht werden. Gegenwärtig werden zwischen den Landkreisen (vertreten durch die Kreisbeauftragten für den Breitbandausbau) und dem BKZ M-V die Projektgebiete für den 2. Aufruf abgestimmt und ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.

Das Gebiet der Stadt Brüel ist Bestandteil eines der geeigneten Projektgebiete im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Diese Gebiete wurden auf der Grundlage eines Markterkundungsverfahrens ermittelt. Der Landkreis ist bereit, für die Stadt Brüel Fördermittel des Bundes und des Landes zu beantragen und bei Bewilligung das Förderprojekt durchzuführen und abzurechnen.

Das Land M-V wird die Fördermittel des Bundes durch ein eigenes Förderprogramm ergänzen. Ein Eigenanteil von voraussichtlich 10% ist zu gewährleisten. Die Höhe kann noch nicht festgelegt werden, da erst die Ausschreibungen erfolgen müssen.

Nach Vorlage genauer Erkenntnisse zum finanziellen Umfang des notwendigen Ausbaus der Breitbandversorgung und damit auch der Höhe der durch die Stadt bereitzustellenden Mittel ist ein erneuter Beschluss der Stadt notwendig, in dem

-          die finanziellen Rahmenbedingungen (Haushalt bzw. Nachtrag zum Haushalt) und

-          der noch zu vereinbarende Kooperationsvertrag zu beschließen sind

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

x

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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