Beschlussvorlage Brüel - VBr-076/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Teileinziehung eines Straßenabschnitts der öffentlichen Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Brüel
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Brüel
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Vorberatung
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17.01.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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02.02.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung für den Teilabschnitt Straße Schweriner Straße/Schmiedestraße bis zur Einbindung Weg zum Roten See (200m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 1, Flurstück 511/3 und Flur 10 Flurstück 1. Sowie den Teilabschnitt Schmiedestraße bis zur Einbindung Am Mühlenberg (300m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 10, Flurstück 15/2 an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust- Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 t, Anlieger-, Linien- und Lieferverkehr frei.
Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.
Sachverhalt
Begründung:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung Bau und Verkehr der Stadt Brüel wurde folgende Maßnahme als Vorlage für die Stadtvertretung erarbeitet.
Es wird beabsichtigt, den Teilabschnitt Straße Schweriner Straße/Schmiedestraße bis zur Einbindung Weg zum Roten See (200m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 1, Flurstück 511/3 und Flur 10 Flurstück 1 teileinzuziehen. Sowie den Teilabschnitt Schmiedestraße bis zur Einbindung Am Mühlenberg (300m) der auf dem Grundstück der Gemarkung Brüel, Flur 10, Flurstück 15/2 teileinzuziehen.
Diese Teilabschnitte stellt eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 192 dar. Die Verkehrsbedeutung dieses Teiles besteht ausschließlich für den Anliegerverkehr, dennoch wird er, insbesondere durch Lkw-Verkehr und technischen Gerät über 7,5t, als Abkürzung zwischen den vorgenannten Bundesstraßen genutzt. Diese Nutzung steht dem Ausbauzweck entgegen.
Beabsichtigt ist, den Nutzerkreis für diesen Straßenabschnitt auf 7,5 t und auf den Anlieger-, Linien- und Lieferverkehr zu beschränken, um auch so die Sicherheit für Anlieger, insbesondere Kinder zu erhöhen.
Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.
Finanz. Auswirkung
5. Finanzielle Auswirkungen:
| keine |
| Einnahmen | X | Ausgaben |
| Betrag |
| Haushaltsstelle |
| Haushaltsjahr 2017 |
| Verkehrsschilder |
| 13.541000.04860000 |
| 300,00 EUR |
| Die Mittel stehen zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nicht zur Verfügung |
| Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung |
Teilbetrag in € | Deckungsvorschlag | Sichtvermerk/Kämmerei |
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