Beschlussvorlage - BVD-034/2016-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.08.2016 BVD 034/2016 zur vertraglichen Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung des regionalen Bildungsganges an der Verbundenen regionalen Schule und Gymnasium Sternberg zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Dabel wird aufgehoben.

Die Gemeindevertretung Dabel beschließt die vertragliche Vereinbarung über die Sicherstellung der Finanzierung des regionalen Bildungsganges an der Verbundenen regionalen Schule und Gymnasium Sternberg zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Dabel zu schließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren notwendigen Vertragsverhandlungen zu führen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Landrat des Landkreises LUP hat die Städte und Gemeinden des Amtes Sternberger Seenlandschaft mit Schreiben vom 03.06.2016 aufgefordert, zur Sicherung der Finanzierung des Regionalen Bildungsganges an der Verbundenen Regionalen Schule und Gymnasium „David Franck“ Sternberg eine vertragliche Vereinbarung zu schließen (siehe Anlage 1).

Die Notwendigkeit dieser Vereinbarung ergibt sich aus der Sicherstellung der grundlegenden Finanzierungsverantwortung für den Regionalen Bildungsgang.

 

Zusätzliche Ausgaben in den Haushalten, die aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als notwendige Ausgaben anfallen, werden laut Aussage des Landkreises als Pflichtausgaben gewertet und fallen nicht unter den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung.

 

Mit dem Landkreis wurden weitere Gespräche geführt und es besteht weiterhin die Möglichkeit des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Landkreis. Hierzu sind die Beschlüsse der Gemeinden Kobrow, Hohen Pritz, Borkow, Blankenberg, Dabel und Kloster Tempzin notwendig. Entstehende Kosten sind in der Anlage 2 und kostenabsenkende Maßnahmen in der Anlage 3 dargestellt.

 

Vorteile der Vereinbarung:

  1. Mit Abschluss der Vereinbarung gilt der Schulstandort in seiner jetzigen bestehenden Form als gesichert.
  2. Die Trägerschaft und damit die Gesamtfinanzierung verbleiben beim Landkreis.
  3. Die Absenkung der Kreisumlage um 0,6 % hat Bestand.

 

Wird die Vereinbarung nicht geschlossen, können sich folgende Konsequenzen ergeben:

  1. Rückabwicklung der Vereinbarung von 2006/2009 zur Bildung der KGS und Verlust des gymnasialen Bildungsganges.
  2. Übertragung der Trägerschaft auf das Amt Sternberger Seenlandschaft.

Nachteil:

Das Amt übernimmt die Sicherung der Gesamtfinanzierung der Gebäude und des Personals mit allen möglichen rechtlichen Konsequenzen (zusätzliches Personal in der Verwaltung von 1,5 Stellen, ca. 75.000 € / Jahr nötig).

 

Es gilt eine politische, für die Zukunft des Schulstandortes Sternberg langfristige und tragfähige, Entscheidung zu treffen. Hier liegen die Vorteile und großen Chancen den Schulstandort in seiner jetzigen Form zu erhalten eineindeutig im Abschluss der vertraglichen Vereinbarung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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