Beschlussvorlage - BV-079/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Ergänzungssatzung für den OT Zahrensdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Rolf Brümmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kloster Tempzin
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Entscheidung
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18.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kloster Tempzin fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Satzung nach § 34 BauGB (Ergänzungssatzung).
Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ende der Häuslereistraße in Zahrensdorf u. umfasst das Flurstück 107/1 u. eine Teilfläche aus dem Flurstück 107/2 (siehe Anlage).
Sachverhalt
Begründung:
In der ursprünglichen Satzung ist der Geltungsbereich aufgrund der alten Plangrundlage missverständlich dargestellt. Es wurde der eigentliche Wille der Gemeinde, die Einbeziehung von Außenbereichsflachen bis zur gegenüberliegenden Einfahrt Feldweg, nicht eindeutig festgesetzt.
Mit der 1. Änderung der Ergänzungssatzung soll dies nun berichtigt u. der baurechtliche Innenbereich erweitert werden. Dabei wird durch den geänderten Geltungsbereich Baurecht für ein weiteres Baugrundstück geschaffen, wie es in der ursprünglichen Fassung der Satzung geplant war.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,2 kB
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