Beschlussvorlage - BVK-050/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kobrow wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Kobrow für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag   - 21.969,74 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbertrag0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-  291.284,58 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. liquide Mittel)

 

 

Die Gemeindevertretung Kobrow ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresfehlbetrag in Höhe von -21.969,74 € auf neue Rechnung vorzutragen.

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

x

keine

 

Erträge/Einzahlungen

 

Aufwendungen/ Auszahlungen

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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