Beschlussvorlage - BV-163/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss für eine Testbohrung eines Löschwasserbrunnen im OT Loiz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadt-und Gemeindeentwicklung
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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21.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- Eine Probebohrung für einen Löschwasserbrunnen im OT Loiz durchzuführen. Die Kosten von 1.782,44 € sind in den Haushalt einzustellen. Der Auftrag für die Probebohrung soll an die Fa. Papenburg, Brunnen- und Rohrleitungsbau GmbH, erteilt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
oder
- Eine Probebohrung und eine Pumpbohrung für einen Löschwasserbrunnen im OT Loz durchzuführen. Die Kosten von ca. 5.000,00 € sind in den Haushalt einzustellen. Der Auftrag soll an die Fa. Papenburg, Brunnen- und Rohrleitungsbau GmbH, erteilt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
Sachverhalt
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Herstellung des Feuerlöschwasserbrunnen in Witzin soll eine Probebohrung für einen Löschwasserbrunnen im OT Loiz erfolgen. Hierzu liegt ein Angebot der Fa. Papenburg, die den Brunnen in Witzin herstellt, vor. Das Angebot beläuft sich auf 1.782,44 €.
Durch die Probebohrung wird jedoch nur erkundet in welcher Tiefe Grundwasser anliegt, jedoch nicht ob die Menge für Löschwasser ausreichend ist. Hierzu ist eine Pumpbohrung erforderlich bei der die förderbare Menge ermittelt wird. Für die Probebohrung und die Pumpbohrung betragen die Kosten ca. 5.000,00 €.
