Beschlussvorlage - BV-198/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt:

  1. Satzung der Gemeinde Kloster Tempzin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes " Obere Warnow"

 

  1. Die Kalkulationsgrundlagen werden zur Kenntnis genommen

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit der Neuordnung der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde  gesetzliches Mitglied im Wasser- und Bodenverband „Obere Warnow. Durch eine Änderung der Beitragshöhen besteht die Notwendigkeit eine neue Satzung einschl. der notwendigen Kalkulation zu erstellen und zu beschließen. Gleichzeitig wurde die Satzung dahingehend geändert, dass gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung die Gebührenhöhe sich an Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke abhängen, orientiert. Grundsätzlich werden nur noch die Eigentümer von Grundstücken veranschlagt mit Ausnahme der Pächter von gemeindeeigenen Flächen. Jeder Grundstückseigentümer bekommt als Anlage zu seinem Bescheid eine Auflistung aller sich in seinem Eigentum befindlichen Flächen und kann sic h so seine Gebühren von seinen Pächtern wieder einfordern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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