Beschlussvorlage - BV-223/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters von der Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Witzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Witzin
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Entscheidung
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16.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Witzin beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Witzin über
- Die Feststellung der Jahresrechnung 2014
- Die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Jahresrechnung zu beschließen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2014 erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Witzin am 23.10.2017
Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass der Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann..
Die Niederschrift über die Prüfung der Haushaltsrechnung 2014 liegt diesem Beschluss bei.
