Beschlussvorlage - BV-324/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt:

 

  1. Den unbefestigten Abschnitt des Neukruger Weges, Flur 8, Flurstück 77 zu den Grundstücken 9, 10 und 11 grundhaft auszubauen. Der Ausbau soll auf einer Länge von ca. 80 m in einer Breite von 3,00 m in Betonrechteckpflaster Farbe Grau, erfolgen. Entsprechend der Straßenausbausatzung sind von den Beitragspflichtigen Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

oder

 

  1. Das im Kataster als Fahrweg ausgewiesene Grundstück Gemarkung Witzin, Flur 8, Flurstück 77 an die unmittelbaren Anlieger und Nutzer des Weges Herrn Guth und Herrn Ost zu einem Preis von  1,50 €/m² verkaufen. Der Kaufpreis beträgt somit 532,50 €.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Weg vom befestigten Neukruger Weg zu den Grundstücken Neukruger Weg 9, 10 und 11 befindet sich in einem sehr schlechten und fast nicht befahrbaren Zustand.

Um die dauerhafte Befahrbarkeit durch die Gemeinde als Eigentümer und Baulastträger des Weges abzusichern sollte ein Ausbau des Neukruger Weges in dem Abschnitt erfolgen.

Die Ausbaulänge beträgt ca. 80 m. Die Fahrbahn soll in Betonrechteckpflaster Grau in einer Breite bis 3,00 m ausgebaut werden.

Für die teilweise Deckung des Aufwandes für die Herstellung der öffentlichen Straße erhebt die Gemeinde Witzin Beiträge von den Beitragspflichtigen nach der gültigen Ausbaubeitrags- satzung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Weg, Gemarkung Witzin, Flur 8, Flurstück 77 an die Nutzer des Weges Herrn Guth und Herrn Ost zu verkaufen. Die Fläche des Grundstückes beträgt 355 m².

 

Sollte sich die Gemeinde für den Ausbau des Weges entscheiden ist das Vorhaben über einen Nachtrag in den Haushalt 2018 einzustellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2018

Deckungsvorschlag

Liquide Mittel

 

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