Beschlussvorlage - BV-560/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 mit Anlagen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung: Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V vom 14.06.2012 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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