Beschlussvorlage - BV-575/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt:

1. Für einen Teil des Gemeindegebietes Hohen Pritz einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flächen zwischen den Ortsteilen Hohen Pritz u. Ruester Krug, die derzeit schon für Windkraftanlagen genutzt werden. Die Darstellung des Geltungsbereiches ist als Teil des Beschlusses als Anlage beigefügt.

2. Der sachliche Teilflächennutzungsplan „ Windenergieanlagen“ soll Flächen für das Repowering von Windenergieanlagen ausweisen. Das beinhaltet den Rückbau der vorhandenen Windkraftanlagen u. die Errichtung von neuen effizienten Windkraftanlagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Für die gesamte Gemeinde Hohen Pritz existiert ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999. Weiterhin wurde ein B-Plan Nr. 3 „Windpark“ aufgestellt, der im Dezember 2000 durch Fiktion die Genehmigung erhielt, woraufhin Baurecht für 14 WKA entstand.

Der investor beabsichtigt, die alten Windkraftanlagen durch Neue zu ersetzen. Dies ist nur in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohen Pritz möglich, indem die Gemeinde ihre Planungshoheit ausübt u. mit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung von modernen Windkraftanlagen schafft.

Zugleich sollen eine raum-, landschafts- und ortsbildverträgliche, geordnete Konzentration und Bündelung der Windenergieanlagen erreicht und unter den Aspekten des Anwohner- , Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes sowie wirtschaftlichen Interessen möglichst verträgliche Standorte ausgewiesen werden.

Alle entstehenden Kosten werden durch den Investor getragen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...