Beschlussvorlage - BV-647/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbuchung abnutzbarer beweglicher Vermögensgegenstände unter 1.000,00 € netto / Jahresabschlussarbeiten 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Toparkus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Pritz
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30.04.2019
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25.06.2019
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Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge des Jahresabschlusses 2017 können gemäß § 63 (2) GemHVO-Doppik abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände die bis zum 31.12.2016 angeschafft worden sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelnen den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschritten haben im Haushaltsjahr 2017 voll abgeschrieben und in Abgang gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97 kB
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