Beschlussvorlage - BV-647/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Hohen Pritz beschließt im Zuge der Jahresrechnung 2017 die Ausbuchung der abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände in Höhe von 5.033,13 €.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Zuge des Jahresabschlusses 2017 können gemäß § 63 (2) GemHVO-Doppik abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände die bis zum 31.12.2016 angeschafft worden sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten im Einzelnen den Betrag von 1.000 € ohne Umsatzsteuer nicht überschritten haben im Haushaltsjahr 2017 voll abgeschrieben und in Abgang gestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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