Beschlussvorlage - BV-906/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung Witzin hebt den Beschluss BVW-096/2013 vom 6. März 2014 auf.
  2. Der Beschluss BVW-046/2011 erhält volle Gültigkeit.
  3. Die seit 06. März 2014 nicht geleisteten Sanierungsbeiträge in Höhe von 24.232,14 EURO (4.038,69 EURO/Jahr), werden nachgezahlt, abzüglich der durch die STEWO zurückzuzahlenden Liquiditätshilfen in Höhe von 4.160 EURO.   

 

 

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Sachverhalt

Begründung: Die Gesellschafter der Sternberger Wohnungsbaugesellschaft haben sich mit dem Sanierungskonzept aus dem Jahre 2011 verpflichtet, jährlich Gesellschafterbeiträge an die Gesellschaft zu zahlen. 

Die Gemeindevertretersitzung Witzin hatte mit Beschluss vom 06.03.2014 beschlossen seine Mitgliedschaft in der Sternberger Wohnungsbaugesellschaft zu kündigen. Die Kündigung wurde gegenüber der STEWO nicht angezeigt und somit nicht realisiert.

Mit Beschlussfassung zur Kündigung der Gesellschaftermitgliedschaft hat die Gemeinde Witzin die Zahlung der Gesellschafterbeiträge im Jahre 2014 eingestellt. Da der Beschluss nicht rechtwirksam wurde, liegt auch kein Grund zur Einstellung der Zahlung der Gesellschafterbeiträge vor.

Die Gemeinde Witzin zahlt die jährlich nicht erbrachten Gesellschafterbeiträge in Höhe von 4038,69 € für die Jahre 2014 bis 2019, Gesamtsumme von 24.232,14 €, nach. Die von der STEWO an die Gemeinde Witzin nicht gezahlten Liquiditätshilfen in Höhe von 4.160,00 € werden hierbei verrechnet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

20.072,14

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

Rücklage

 

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