Beschlussvorlage - BV-923/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erklärung der Gemeinde Kuhlen-Wendorf zur Durchführung des Wegebau M 12-3 Frohberg im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Warnow II . Nutteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss Kuhlen-Wendorf
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf
|
Entscheidung
|
|
|
28.05.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf beschließt, für den geplanten Ausbau des Weges M 12-3 Frohberg die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 10 % der Kosten (17.816,81 €) aufzubringen. Die Straße mit dem Termin der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum zu übernehmen und zu unterhalten. Die Baulast für die bauliche Anlage zu übernehmen. Die volle Übernahme der Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI. Im Falle eines aus dem Ergebnis einer Prüfung resultierenden Rückforderung, die zu viel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten. Es wird erklärt, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahren Warnow II –Nutteln- ist voraussichtlich im Jahr 2020 der Ausbau des Weges M 12-3 Frohberg vorgesehen. Die Gesamtkosten (lt. Kostenschätzung) betragen 178.168,08 €. Die Gemeinde Kuhlen-Wendorf soll sich bereit erklären, die erforderlichen Eigenmittel (10 % der Kosten) in Höhe von 17.816,81 €) für die TG des Flurneuordnungsverfahren aufzubringen.
Weiterhin soll die Gemeinde erklären, die bauliche Anlage mit Termin der erfolgreichen Abnahme mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Den Weg in das Eigentum zu übernehmen und deren Unterhaltung durchzuführen. Weiterhin sind die Baulast und die Kosten für die Leistungsphase 9 nach HOAI in vollem Umfang zu übernehmen. Im Falle einer aus dem Ergebnis einer Prüfung resul- tierenden Rückforderung, die zu viel erhaltenen Fördermittel zurück zu erstatten. Die Mittel sind in den Nachtragshaushalt 2020 einzustellen.
