Beschlussvorlage - BV-898/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Anpassung der Aufwandsentschädigung zum 1. Januar 2020 entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle. Die erforderlichen Mittel sind in die Nachtragshaushaltsplanung für 2020 einzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Am 01. Januar 2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehr FwEntSchVO neu erlassen.

In der VO werden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger neu geregelt. Es besteht zwischenzeitlich der Bedarf, die bisherigen Entschädigungssätze für Funktionsinhaber der FFW anzupassen.

Mit der Neuregelung von 2014 besteht auch die Möglichkeit, Personen mit besonderen Aufgaben in der Wehr eine angemessene Entschädigung zu gewähren. Diese Maßnahme ist zur Verbesserung der Arbeit in der Feuerwehr erforderlich.

Die letzte Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte im Jahr 2000.

Es wird vorgeschlagen, die Anpassung der Aufwandsentschädigung entsprechend der in der Anlage befindlichen tabellarischen Aufzählung anzupassen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

x

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

2.474,88 €

Produktsachkonto:

126050/5010000

Haushaltsjahr:

2020

Deckungsvorschlag

Allgemeine Deckung

 

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Anlagen

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