Beschlussvorlage - BV-913/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Edwin Junghans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Beibehaltung der Gebührenmaßstäbe der Satzung der Stadt Brüel über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung für die öffentliche zentrale Einrichtung zur Beseitigung des Schmutzwassers und Abwasserbeseitigung aus nicht öffentlichen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen in der Stadt Brüel.
Sachverhalt
Begründung:
Durch die WTE Betriebsgesellschaft mbH ist eine Gebührenkalkulation für die Abwasserentsorgung in der Stadt Brüel, für die Jahre 2016 und 2017 als Nachkalkulation und für die Jahre 2020 und 2021 als Vorkalkulation, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden.
Der Stadtvertreterversammlung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis.
Die Nachkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebotenen Ausgleich der festgestellten Überdeckung. Die aktuellen Gebührensätze von 9,00 €/WE Grundgebühr und 4,03 €/m³ Verbrauchsgebühr werden beibehalten.
Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der aktuelle Gebührensatz aufgrund des geringen und jährlich stark schwankenden Mengenaufkommens beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 18,82 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben.
Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der aktuelle Gebührensatz aufgrund des geringen und jährlich stark schwankenden Mengenaufkommens beibehalten. Der Gebührensatz für die Mengengebühr beträgt 45,31 €/m³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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