Beschlussvorlage - BV-964/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kobrow beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragshaushaltssatzung zu erfassen, wenn

 

-          im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen

 

-          bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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