Beschlussvorlage - BV-914/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit der Änderung der Hauptsatzung wird Klarheit geschaffen über die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Mit der Änderung der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung M-V) sind die Entschädigungssätze auch für den Amtsvorsteher und die Stellvertreter als Höchstsätze festgelegt worden. Die Gremien haben die Möglichkeit, die Entschädigungssätze bis zu dieser Höhe selbst zu beschließen. Gemäß § 9 der Verordnung können ehrenamtliche Amtsvorsteher in Ämtern bis zu 15.000 Einwohnern höchstens 1.500 Euro monatlich erhalten. In Ämtern mit Verzicht auf eine eigene Verwaltung, wie im Amt Sternberger Seenlandschaft, halbiert sich dieser Betrag. Die beiden Stellvertreter erhalten für die erste Stellvertretung höchstens 500 Euro und der zweite Stellvertreter höchstens 250 Euro. Allerdings halbiert sich auch hier der Betrag bei Verzicht auf eine eigene Verwaltung. Es ist unerheblich, ob die Stellvertretung ausgeübt wird.

Dementsprechend können folgende neuen, monatlichen Höchstsätze in die Hauptsatzung aufgenommen werden:

 

     Bisher   Neu

Amtsvorsteher   485,00 Euro  750,00 Euro

1.Stellv. Amtsvorsteher  0,00 Euro  250,00 Euro

2.Stellv. Amtsvorsteher     0,00 Euro  125,00 Euro

 

Dieser Vorschlag liegt mit diesem Beschluss vor. Über die tatsächliche Höhe entscheidet der Amtsausschuss in der Sitzung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

3.200,00

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

2020

Deckungsvorschlag

Allgemeine Rücklage

 

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Anlagen

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