Beschlussvorlage - BV-995/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg möge beschließen:

 

  1. Die von der Stadt Sternberg entsandten Mitglieder in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Parchim-Lübz werden gemäß § 156 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V angewiesen, in der Zweckverbandsversammlung eine Vereinigung der Sparkasse Parchim-Lübz mit der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin auf der Grundlage des § 28 Absatz 1 Ziffer 2 und Absatz 1a Sparkassengesetz M-V zum 1. Januar 2021 mit folgenden Maßgaben zuzustimmen:

 

a)      Die Vereinigung erfolgt auf dem Wege der Aufnahme der Sparkasse Parchim-Lübz durch die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin

b)      Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin soll die Aktiven und Passiven der Sparkasse

Parchim-Lübz nach den Werten der Jahresbilanz zum 31.12.2020 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernehmen. Sie soll in die mit den Bedienstetetn dieser Sparkassen abgeschlossenen Dienst-, Arbeits- und Berufsbildungsverträge eintreten

c)      Sitz der Sparkasse soll die Landeshauptstadt Schwerin sein

 

  1. Dem beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) zwischen dem Sparkassenzweckverband Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, dem Zweckverband Sparkasse Parchim-Lübz, der Landeshauptstadt Schwerin, dem Landkreis Ludwigslust Parchim und den Städten Parchim, Lübz und Sternberg betreffend die Übertragung der Trägerschaft für die Sparkasse Parchim-Lübz auf den Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin sowie der Satzungsänderung für den Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Gem. § 2 Abs. 1 SpKG M-V sind Sparkassen selbständige Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft, mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche ihres Geschäftsgebietes sicherzustellen. Sie unterstützen die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.

 

Diese Aufgaben werden im Landkreis Ludwigslust-Parchim durch die Sparkassen Parchim-Lübz und Mecklenburg-Schwerin wahrgenommen. Träger der Sparkasse Parchim-Lübz ist dabei der Zweckverband Sparkasse Parchim-Lübz, dem neben dem Landkreis Ludwigslust-Parchim aus historischen Gründen noch die Städte Parchim, Lübz und Sternberg angehören. Träger der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin ist der Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin, dem die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Ludwigslust-Parchim als Träger angehören.

 

Um die Aufgabenwahrnehmung nach § 2 Abs. 1 SpkG für die Zukunft weiter zu sichern und zu stärken, wird die Vereinigung der beiden im Landkreis tätigen Sparkassen Mecklenburg-Schwerin und Parchim-Lübz vorgeschlagen. Dies soll im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in Form einer Vereinigung beider Sparkassen auf Basis von § 28 Abs. 1 Nr. 2 SpkG M-V erfolgen und damit eine Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in Trägerschaft des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin mit den Mitgliedern Landeshauptstadt Schwerin und Landkreis Ludwigslust-Parchim entstehen. Die Beteiligungen der Städte Lübz, Parchim und Sternberg, über den Sparkassenzweckverband an der Sparkasse Parchim-Lübz, gehen in diesem Zuge auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim über.

 

Die Umsetzung zum 01.01.2021 soll mit dem beschlussgegenständlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen allen Beteiligten gem. Anlage 1 erfolgen, der

 

  • die Vereinigung der Sparkassen selbst regelt (Art. 1),
  • die Übertragung der Trägerschaft der Städte Lübz, Parchim und Sternberg über den

Sparkassenzweckverband an der Sparkasse Parchim-Lübz auf den Landkreis bestimmt (Art. 

2),

  • die Neufassung der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin beinhaltet (Art. 3) und
  • die Aufhebung des Sparkassenzweckverbandes Parchim-Lübz regelt (Art 4).

 

Die künftige Zusammenarbeit unter den Mitgliedern im Sparkassenzweckverband Mecklenburg-Schwerin im Verhältnis zwischen den Verbandsmitgliedern Landkreis Ludwigslust-Parchim und Landeshauptstadt Schwerin regelt die Vereinbarung gem. Anlage 2. Die Anteilsverhältnisse der Träger verteilen sich wie folgt: 40 % Landeshauptstadt Schwerin und 60 % Landkreis Ludwigslust-Parchim. Schwerin, Parchim und Hagenow werden als herausgehobene Standorte dauerhaft bestimmt. Die Vereinbarung schließt insbesondere auch betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Fusion aus.

 

Weiterhin ist eine Erweiterung der Anzahl der Vertreter in der Verbandsversammlung auf 15 Vertreter vorgesehen. Damit können durch den Landkreis neben dem Landrat als geborenes Mitglied 8 weitere Vertreter bestimmt werden. Mithin stehen 3 Sitze zusätzlich zur Verfügung.   Ziel ist hierdurch auch weiter eine Einflussnahme auch aus dem Verbandsgebiet der bisherigen Sparkasse Parchim-Lübz und insbesondere auch der bisherigen Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes Parchim-Lübz, die Städte Lübz, Sternberg und Parchim, die bislang mit eigenen Vertreter in der Verbandsversammlung vertreten waren, zu eröffnen. Dies könnte durch die Wahl entsprechender Vertreter dieser Städte durch den Kreistag erfolgen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...