Beschlussvorlage - BV-018/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Ortsteile Necheln und Neu Necheln aus den in der Begründung aufgeführten Sachverhalten, nicht an das zentrale Trinkwassernetz anzuschließen.

Für die Fortsetzung der Arbeiten zum Bau einer Wasserversorgungsanlage in Necheln werden keine weiteren finanziellen Mittel mehr bereitgestellt.

Die Grundstückseigentümer der Ortsteile Necheln und Neu Necheln haben eigenverantwortlich das Trinkwasser aus den eigenen Brunnen in regelmäßigen Abständen durch ein Fachunternehmen untersuchen zu lassen.

Gemäß § 43, Punkt 1, Absatz 1 und 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Fassung vom 30.11.1992, geändert vom 05.07.2018, besteht keine Versorgungspflicht:

„wenn die Versorgung technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist und für die Versorgung mit Brauchwasser, wenn es dem Verbraucher zumutbar ist, diesen Bedarf einzuschränken oder anderweitig zu decken.“

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In Necheln wurden im Jahr 2014 in einigen Hausbrunnen erhöhte Werte von Uran, Arsen, Ammonium, Eisen und Mangan festgestellt. Aus diesem Grund wurden die betroffenen Brunnen durch die zuständige Behörde gesperrt.

Nachfolgend wurde die Stadt Brüel durch die untere Wasserbehörde des Landkreises aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung, gemäß §43 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG), zur Bereitstellung von Trinkwasser nachzukommen.

Mit der von der Stadt Brüel beauftragten Erkundungsbohrung und dem dazugehörigen Gutachten aus dem Jahr 2017 wurde der Nachweis eines tertiären Grundwasserleiters mit Süßwasserführung erbracht. Die Erkundungsbohrung hatte eine Endteufe von 120,00m. Die Ergebnisse der Probebohrung ergaben jedoch erhöhte Werte für Arsen, Eisen, Mangan und Ammonium. Diese Untersuchung, inklusive Erkundungsbohrung für eine qualitätsgerechte Trinkwasserversorgung wurde 2017 durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, in Höhe von 70% finanziert. Die Gesamtkosten betrugen 34.242,90 Euro netto (40.749,05 Euro brutto).

Eine angeforderte Kostenschätzung aus dem Jahr 2018 bei einem möglichen Versorgungsunternehmen (WAZ Bützow-Güstrow-Sternberg) für zentrales Trinkwasser, ergab Gesamtkosten in Höhe von ca. 270.000,00 Euro für Necheln und Neu Necheln. Demnach würden für jeden Grundstückseigentümer Kosten in Höhe von ca. 32,00 Euro/cbm Wasser anfallen. In diesen Kosten sind der Betrieb der Anlage, sowie andere anfallende Kosten, nicht enthalten.

Auf Grund geringer Abnahme, langen Standzeiten und der daraus resultierenden Minderung der Qualität des Trinkwassers, lehnen die potentiellen Versorger die Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage ab. Vom Gesundheitsamt wird keine Gewähr für hygienisches Trinkwasser gegeben.

Ein erneuter Pumpversuch in 2019 wurde vom Fachdienst Gesundheit in Parchim ausgewertet. Aufgrund der Überschreitung der Werte für Arsen, Eisen, Mangan und Ammonium und Trübung des Wassers, ist eine Aufbereitung des Trinkwassers erforderlich. Das Gesundheitsamt empfiehlt die Verfolgung des Arsenwertes im monatlichen Abstand. Sofern keine Verbesserung des Arsenwertes auftritt, wäre eine Aufbereitung zum Entfernen von Arsen empfehlenswert.  Kosten für regelmäßige Pumpversuche zur Untersuchung der Wasserqualität, würden der Stadt Brüel pro Versuch ca. 5.500 Euro kosten. Dieses Geld steht der Gemeinde nicht zur Verfügung.

Die Versorgung der Ortsteile Necheln und Neu Necheln über einen zentralen Brunnen, würde der Stadt Brüel ca. 100.000,00 Euro kosten. Vorab müssten weitere Abpumpversuche erfolgen und die Wasserqualität geprüft werden.

Ursachenforschungen, auf Grund der erhöhten Werte für diverse chemische Elemente im Trinkwasser, kamen zu dem Ergebnis, dass vom Altstandort der Schweinemastanlage keine Gefährdung ausgeht. Die erhöhten Uran-Werte stammen nicht aus dem Eintrag von Phosphordüngungen. Die wahrscheinlichste Ursache, für die zu erhöhten Werte, sind auf geochemische Prozesse zurückzuführen. Die Metalle lösen sich aus dem Gestein und fallen dann in tiefer liegende Bodenschichten.

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die Eigentümer der Trinkwasserbrunnen eigenverantwortlich das vorhandene Rohwasser selbst überwachen bzw. durch ein Fachunternehmen prüfen lassen müssen. Die Anschaffungskosten für eine eigene mögliche Osmose- oder Filteranlage sind wesentlich geringer als eine zentrale Anlage und könnten von jedem Grundstückseigentümer getragen werden.

Jedem Grundstückseigentümer sollte bewusst sein, dass das vorhandene Trinkwasser nicht für die Säuglingsnahrung zu verwenden ist. Ansonsten ist das jetzt vorhandene Wasser als Gebrauchswasser nutzbar.

Aus wirtschaftlichen und hygienischen Gründen ist von einem Bau einer zentralen Trinkwasseranlage abzuraten.

An einer am 10.08.2020 durchgeführten Versammlung, inklusive Abstimmung, zum Thema der zentralen Trinkwasserversorgung, haben sich fast alle Grundstückseigentümer aus Necheln und Neu Necheln, gegen die Errichtung einer zentralen Trinkwasserversorgung ausgesprochen bzw. schriftlich entsprechend dazu erklärt.

In diesem Zuge konnte festgestellt werden, dass die Gesamtheit der Grundstückseigentümer, bis auf wenige Ausnahmen, kein Interesse an einer zentralen Trinkwasserversorgung aufweist.

Empfehlung:

Der Stadt Brüel wird empfohlen, die Ortsteile Necheln und Neu Necheln aus den in der Begründung aufgeführten Sachverhalten, nicht an das zentrale Trinkwassernetz anzuschließen bzw. keine zentrale Wasserversorgungsanlage in den Ortsteilen zu errichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

x

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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