Beschlussvorlage - BV-065/2020
Grunddaten
- Betreff:
- 
1. Nachtragshaushalt der Gemeine Kuhlen-Wendorf für das Haushaltsjahr 2020 
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Carmen Rossow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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●
Bereit
 |  | Haupt- und Finanzausschuss Kuhlen-Wendorf | Vorberatung |  | 
| 
●
Erledigt
 |  | Gemeindevertretung Kuhlen-Wendorf | Entscheidung |  | 
|  | 29.10.2020 | 
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 5 MB | 
