Beschlussvorlage - BV-069/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kloster Tempzin beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn

  • bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
  • Für die Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen ist der Haushalt genehmigungspflichtig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

Im Haushaltsjahr 2021

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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