Beschlussvorlage - BV-099/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan 2020 des Amtes Sternberger Seenlandschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2020
|
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund des § 13 Absatz 3 der Feuerwehrorganisationsverordnung (FwOrgVO M-V vom 21.04.2017 GVOBl. M-V S. 84) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) für die zukünftige Entwicklung des abwehrenden Brandschutzes in der Gemeinde zu erarbeiten bzw. nachzuweisen. Die Gemeinden haben im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung diese Aufgabe der Erarbeitung einer BSBP an das Amt übertragen. Eine Genehmigung dieser Vorgehensweise hat der Landkreises LUP als Fachaufsicht (FD 38) erteilt.
Mit Beschluss BV-842/2019 vom 14.11.2019 über die Vergabe und Auftragserteilung zur Erarbeitung einer BSBP unter Beteiligung der amtsangehörigen Gemeinden (Übernahme der Aufgabe der Gemeinden entsprechend des § 13 Absatz 3 der FwOrgVO vom 21. April 2017) wurde der Auftrag an die Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH mit Sitz in 41747 Viersen vergeben, welche die in der Anlage enthaltene Brandschutzbedarfsplanung 2020 unter Beteiligung der Feuerwehren und der Verwaltung für das Amt erarbeitet und vorgelegt hat.
Der Fachdienst 38 des Landkreises Ludwigslust-Parchim hat mit Schreiben vom 16.11.2020 die vorliegende BSBP des Amtes bereits geprüft und genehmigt. Aus der BSBP sind der Bedarf und die Aufgaben der Gemeinden unseres Amtes für die Planung und Realisierung des abwehrenden Brandschutzes entnehmbar. Mit dem Beschluss und damit Inkraftsetzung der BSBP 2020 erfüllen die Gemeinden und das Amt die gesetzliche Aufgabe des § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21.12.2015 (GVOBl.M-V S. 612).
Die amtsangehörigen Gemeinden sollten durch eigene Beschlussfassung die BSBP bestätigen
