Beschlussvorlage - BV-167/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag

 

 

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Anlagen

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