Beschlussvorlage - BV-405/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluß über die Bestätigung der Einstufung der Feuerwehr Stadt Brüel als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben nach § 9 Abs. 1 BrSchG M-V und § 10 FwOV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eckardt Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Begründung:
Durch das Amt Sternberger Seenlandschaft (ASSL) wurde die Einstufung der Feuerwehr Stadt Brüel als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben entsprechend § 9 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) und § 10 Verordnung über die Bedarfsermittlung und die Organisation der Feuerwehren in Mecklenburg- Vorpommern (FwOV M-V) beantragt. Diese Einstufung entspricht der geltenden Brandschutzbedarfsplanung des ASSL aus dem Jahr 2020.
Bisher war die Feuerwehr Stadt Brüel als Stützpunktfeuerwehr nach Feuerwehr-Mindeststärken-VO M-V vom 26. 10. 1992 eingestuft.
Nach Prüfung und Bewertung der Antragsunterlagen und in Abstimmung mit der Kreiswehrführung des Landkreises Ludwigslust-Parchim sieht der FD 38 Brand- und Katastrophenschutz die Voraussetzungen für die Einstufung der Feuerwehr Stadt Brüel zur Feuerwehr mit besonderen Aufgaben als gegeben an. Darüber hinaus ist die Feuerwehr Stadt Brüel in mehreren überörtlichen Planungen des Landkreises eingebunden.
Folgende Aufgaben der besonderen Gefahren- und Risikoabwehr kann die Gemeindefeuerwehr auf Grund ihrer Ausstattung und Leistungsfähigkeit überörtlich gewährleisten:
1. Rettung aus Höhen > 8m
2. Erweiterte Technische Hilfeleistung
3. Löschwassertransport
4. Abwehr Wassergefahren
Durch die Einstufung der Feuerwehr als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben gilt für die Stadt Brüel eine höherwertigere Förderquote bei der Beschaffung von notwendigen Ausstattungsmitteln zur Erfüllung der Aufgabenbereiche.