Beschlussvorlage Sternberg - BVS-057/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt die Bestätigung der Satzungen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserver- und Abwasserentsorgung  der Stadt Sternberg vom 12.10.2004.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 14. März 2005 (GVOBL. M-V S91) ist am 31. März 2005 in Kraft getreten. Die Neubekanntmachung  erfolgte durch Bekanntmachung des Innenministeriums vom 12. April 2005 (GVOBL. MV S. 146).

In der Neufassung des KAG haben sich die Kalkulationsgrundlagen für Beiträge und ähnliche Entgelte geändert (§ 6, Abs. 2a).

Die Nachkalkulation bzw. die Prognose der Beiträge und Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich der Stadtwerke Sternberg entsprechend der neuen gesetzlichen Bestimmungen hat ergeben, dass sich an der Gebührenhöhe durch die neue Rechtslage vorerst nichts ändert.

 

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