Beschlussvorlage Sternberg - BVS-062/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadtvertretung Sternberg fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 18 „Wohngebiet Maikamp am Luckower See“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 83/3 u. 89/7 der Flur 3 der Gemarkung Sternberg. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau von Eigenheimen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Planungsbüro AC Schmidt & Ehlers aus Rostock mit dem entsprechenden Planungsauftrag zu beauftragen. Die Kosten hierfür betragen nach vorheriger Schätzung max. 7.500,- €.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Flurstücke 89/7 u. 83/3 der Flur 3 der Gemarkung Sternberg wird die Stadt Sternberg vom Bund erwerben. Die brach liegenden Flächen mit einer Gesamtgröße von 9.747 m² sollen als Wohnbauflächen entwickelt, erschlossen u. vermarktet werden.

 

Für die Schaffung von Baurecht ist ein Bauleitplanverfahren notwendig. Die Beauftragung eines entsprechenden Planungsbüros ist erforderlich.

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