Beschlussvorlage - BV-476-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wählt gemäß § 9 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern

 

Herrn Olaf S t e i n b e r g

zum Gemeindewahlleiter

und

Frau Rebekka K i n e t z

zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin

 

des Amtes Sternberger Seenlandschaft.

Der Beschluss BV-284/2017 vom 5.12.2017 wird aufgehoben.

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Sachverhalt

 Gemäß § 9 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern werden kommunale Wahlleitungen gewählt. Diese sind für die Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen zuständig. Bisheriger Wahlleiter war Herr Armin Taubenheim, sein Stellvertreter war Herr Olaf Steinberg. Zu Beginn des Jahres 2023 werden in der Stadt Sternberg Bürgermeisterwahlen durchgeführt. Die Vorbereitungen dafür werden bereits im Sommer 2022 beginnen. Da sich Bürgermeister Taubenheim gemäß Kommunalverfassung einer Wiederwahl stellen muss, ist dies nicht mit der Funktion des Wahlleiters vereinbar. Die nächste Amtsausschusssitzung findet voraussichtlich erst im nächsten Halbjahr statt, so dass auf der heutigen Sitzung eine Dringlichkeitsentscheidung zur Wahlleitung getroffen werden muss, damit die Vorbereitungen der Bürgermeisterwahl ordnungsgemäß erfolgen können. Die neu gewählte Wahlleitung bleibt gemäß § 9 Absatz 4 bis zu einer Neubesetzung im Amt.      

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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