Beschlussvorlage - BV-036-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Planung des Gewerbegebietes Dabel wird die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 2 BauGB mit Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans  B-Plan Nr. 12 „Gewerbegebiet Dabel“ der Gemeinde Dabel im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB beschlossen. 

Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und Offenlegung des Planentwurfs nach § 3 (2) BauGB beschlossen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 4,7 ha und betrifft die Gemarkung Holzendorf bei Dabel, Flur 3, Flurstück 88. Die Lage ist aus dem Planauszug ersichtlich. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses. 

Antragsteller ist die TRIANEL Energieprojekte GmbH & Co. KG.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dabel beabsichtigt, die regionale Energiewende aktiv voranzutreiben und dazu innerhalb des Gemeindegebietes Möglichkeiten für die Errichtung fortschrittlicher nachhaltiger Energie-Lösungen (beispielsweise Stellflächen für Speichertechnologien und/oder Wärmepumpen) zu schaffen. Dazu soll auf dem genannten Flurstück (ca. 4,7 ha) ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden, in dem diese Einrichtungen sowie weitere Gewerbebetriebe errichtet bzw. angesiedelt werden können. 

Auch soll die Möglichkeit bestehen, den in einer auf benachbarten Flächen aktuell geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) produzierten Strom den angesiedelten Unternehmen direkt zuzuführen und diese so mit regenerativer Energie zu versorgen. 

Die Firma TRIANEL unterstützt die Ausweisung dieses Gewerbegebietes, da sich für die FF-PVA durch die Ansiedlung von bspw. Elektrofachbetrieben direkte Synergieeffekte im Hinblick auf die regelmäßige Wartung der PV-Anlage ergeben könnten und sich über die angestrebte Kombination von Freiflächen-Photovoltaik, Speichern und Wärmepumpen ein für die Region hervorragendes Gesamtkonzept der Nutzung erneuerbarer Energien etablieren lässt. 

Weiterhin dient die Durchführung des Bauleitplanverfahrens der Schaffung des Baurechts. Sämtliche Kosten dafür übernimmt die Antragstellerin. Die Kostenübernahme wird im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag geregelt.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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