Beschlussvorlage - BV-126-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Sternberg faßt den Grundsatzbeschluß zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Stadt Sternberg. Die Verwaltung wird beauftrag, das Verfahren zu beginnen und die Maßnahmen vorzubereiten und zu planen.

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Sachverhalt

Die Stadt Sternberg sanierte bzw. baute 1998/99 den vorhandenen Standort des Feuerwehrgerätehauses in der Bahnhofstraße aus und paßte so den notwendigen technischen Stand den damaligen Anforderungen an. Mit der Entwicklung in den vergangenen 23 Jahren und der aktuellen Aufgabenstruktur der Sternberger Feuerwehr ist der jetzige Standort, insbesondere im Technischen Bereich, zu klein. Die Fahrzeuge sind größer geworden und mit Übernahme weiterer Aufgaben als Feuerwehr mit besonderen Aufgaben (früher Schwerpunktfeuerwehr) hat die Stadt einen Fahrzeugbestand von 9 Einsatzfahrzeugen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten für die Ausstattung und zusätzliche Ausrüstung. Einen Werkstattbereich gibt es nicht, hierfür ist in der Fahrzeughalle ein sehr eng bemessener Teil eingerichtet. Zwei der Fahrzeuge müssen draußen stehen. Der Umkleidebereich für die Einsatzkräfte ist in der Fahrzeughalle hinter den Fahrzeugen. Diese Tatsache ist trotz Abgasabsauganlage nach neuesten Richtlinien nicht mehr zulässig.

Die Brandschutzbedarfsplanung hat herausgearbeitet, dass für den Standort der Feuerwehr Sternberg ein neues Konzept erarbeitet werden muß. Hierbei ist zu beachten, dass zukünftig aufgrund der neuen Herausforderungen noch mehr Verantwortung auf die Gemeinden und ihre Feuerwehren zukommen.

Ein weiterer Punkt ist der bauliche Zustand des vorhandenen Standortes. Neben der Enge im Haus treten immer mehr Baumängel zum Vorschein. Diese sind z.T. auf die damalige Bauausführung, aber auch auf das ständige bzw. aktive Baugeschehen im Umfeld der Wache zurückzuführen.

Eine Erweiterung des vorhandenen Standortes ist aufgrund der Baugrund- sowie der Grundstücksverhältnisse nicht möglich.

Es ist ein Neubau zu planen und umzusetzen. Dabei sind auch die Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft zu beachten. Hierfür ist ein Grundsatzbeschluß der Stadt Sternberg notwendig, um die Maßnahmen der Umsetzung vorzubereiten. Es sollte mit einer Variantenprüfung begonnen werden. Zu prüfen ist auch ein möglicher Standort im Zentrum der Stadt. Aus der Brandschutzbedarfsplanung geht hervor, daß ein möglichst zentraler Standort zu planen ist (so, wie er auch derzeit gegeben ist), um die Erfüllung der vorgegebenen Hilfsfristen der Feuerwehrorganisationsverordnung M-V (FwOV) auch weiterhin zu erfüllen.

Ein Neubau eines Feuerwehrstandortes ist nur mit der Einwerbung der gegebenen Fördermöglichkeiten umsetzbar.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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