Beschlussvorlage - BV-141-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Sternberg beschließt einen Antrag für die Erweiterung einer „Tempo 30-Zone“ sowie „Halteverbotszone“ in Sternberg an die zuständige Behörde, hier der Landrat Landkreis Ludwigslust-Parchim, zu stellen.

 

Durch das Bürgeramt ist die erforderliche Veranlassung zu treffen

 

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Sachverhalt

Es wurde angeregt eine „Tempo 30-Zone“ in der Fritz-Reuter-Sraße in Sternberg zu errichten. Diese Möglichkeit wurde zur Überprüfung an das Bürgeramt abgegeben.

 

Es wurde ein Verkehrskonzept für die Erweiterung der „Tempo 30-Zone“ sowie der „Halteverbotszone“ für den Innenstadtbereich von Sternberg entwickelt.

Die Erweiterung beinhaltet neben der Fritz-Reuter-Straße auch den Bereich der Bahnhofstraße, Goethestraße, Schäferkamp und Schweinsbrücke.

Für die Anordnung von Zonenbereichen (Zone mit zugelassener Höchstgeschwindigkeit) und die damit verbundene Anordnung der Beschilderung ist die Straßenverkehrsbehörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zuständig.

 

Vor Antragstellung ist die Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers erforderlich.

 

Für die Errichtung einer „Tempo 30-Zone“ spricht grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit (insbesondere Schulwegsicherung), die Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Emissionen.

Fehlverhalten und Missachtung durch Fahrzeugführer kann damit jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal eine regelmäßige Überwachung des fließenden Verkehrs, so die Erfahrung, durch das Polizeirevier nicht geleistet werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

1.500,00

Produktsachkonto:

541000.5238000

Haushaltsjahr:

2023

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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