Beschlussvorlage - BV-174-2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die Beibehaltung des Gebührenmaßstabes und des Gebührensatzes der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlags- wasserbeseitigung der Stadt Brüel.

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Sachverhalt

Durch die WTE Betriebsgesellschaft  ist eine Gebührenkalkulation  für die Abwasserentsorgung in der  Stadt Brüel für das Jahr 2023 als Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Niederschlagswasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung durchgeführt worden. Der Stadtvertretung liegt diese Kalkulation vor, sie nimmt diese zur Kenntnis. Die Vorkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigt den gebührenfähigen Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger. Der aktuelle Gebührensatz von 9,00 €/WE Grundgebühr wird beibehalten und die Verbrauchsgebühr wird um 0,32 €/m³ auf 4,35 €/m³ erhöht. Für die Leistungen der dezentralen Entsorgung wird bei Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 1,18 €/m³ erhöht und beträgt damit 20,00 €/m³ Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben. Für die Leistungen bei Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfaulgruben wird der gebührenfähige Aufwand mit Verteilung auf die Kostenträger berücksichtigt. Der aktuelle Gebührensatz für die Mengengebühr wird um 4,39 €/m³ erhöht und beträgt damit 49,70 €/³ Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Mehrkammerausfallgruben.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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