Beschlussvorlage - BV-214-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die Gebührensatzung über die Sondernutzung

an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden Form..

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Sachverhalt

Gemäß § 28 § 28 StrWG-MV

Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) können für Sondernutzungen an Gemeindestraße und Ortsdurchfahrten, Wegen und Plätzen Gebühren erhoben werden. Die Gemeinden regeln die Erhebung von Sondernutzungsgebühren durch Satzung. Die Gebührensätze sind nach Art und Ausmaß der Einwirkungen auf die Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse der Nutzungsberechtigten zu bemessen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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