Beschlussvorlage - BV-229-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Witzin beschließt die Haushaltssatzung für die Jahre 2023 und 2024.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 (1) Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V kann die Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Die Haushaltssatzung mit den vorgeschriebenen Anlagen ist gemäß § 47 KV M-V in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

X

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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