Beschlussvorlage - BV-286-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Sternberg wählt Frau Jessica Ohms zum 01.07.2023 zur zweiten Stellvertreterin der Bürgermeisterin.

 

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Sachverhalt

Die Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird durch die Bestimmungen des § 40 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V geregelt.

In hauptamtlich verwalteten Städten wählt die Stadtvertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode die Stellvertreter des Bürgermeisters aus dem Kreis der ihm unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

Durch die Pensonierung von Frau Hannelore Toparkus besteht die Notwendigkeit der Wahl einer zweiten Stellvertreterin.

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

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