Beschlussvorlage - BV-396-2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Brüel entscheidet, den Beschluss zur Auftragsvergabe der Reinigungsleistungen für die Sporthalle Brüel (BV-394-2023) vom Haupt- und Finanzausschuss an sich zu ziehen.

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Sachverhalt

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Brüel liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung zur Auftragsvergabe für die Reinigungsleistungen in der  Sporthalle Brüel beim Haupt- und Finanzausschuss. 

Aufgrund der Dringlichkeit der Auftragsvergabe für die Sicherstellung des reibungslosen Ablaufes in der Sporthalle Brüel ab Beginn des Jahres 2024 ist jedoch eine unverzügliche Entscheidung notwendig. 

Da der Haupt- und Finanzausschuss im Jahr 2023 nicht mehr tagt, kann die Stadtvertretung entscheiden, dass sie gem. § 22 Abs. 2 Satz 3, 4 KV M-V die Entscheidung in diesem Einzelfall an sich zieht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

x 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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