Beschlussvorlage - BV-424-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blankenberg beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage der Niederschrift über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Blankenberg

 

   die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der Fassung vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis

spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres nach Durchführung der Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, den Jahresabschluss zu beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Blankenberg am 28.02.2024. Nach Abschluss der Prüfung wurde festgestellt, dass die Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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