Beschlussvorlage - BV-425-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung    Blankenberg    beschließt   gemäß  § 60 (5)  Kommunal-verfassung Mecklenburg  Vorpommern    auf   der   Grundlage   der   Niederschrift   über die Prüfung des Jahresabschlusses  zum  31.12.2020  des  Rechnungsprüfungs-ausschusses  der Gemeinde Blankenberg

 

die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Kommunalverfassung M-V in der  Fassung   vom 13.Juli 2011 § 60 i.V. mit der

Gemeindehaushaltsverordnung  und der  Gemeindekassenverordnung ist jährlich bis spätestens 31.12. des  auf das   Haushaltsjahr  folgenden   Jahres   nach Durchführung der

Rechnungsprüfung  durch  den   Rechnungsprüfungsausschuss,  den  Jahresabschluss   zu

beschließen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Blankenberg am 28.02.2024.

 

Nach    Abschluss   der   Prüfung   wurde   festgestellt,   dass   die  Gemeindevertretung die Entlastungserteilung vorbehaltlos vorgeschlagen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

 

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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