22.08.2022 - 5.1 Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 20 ...

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Wortprotokoll

 

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Herr Taubenheim erläutert: Herauslösung aus Landschaftsschutzgebiet nur mit einem Aufstellungsbeschluss möglich.

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Sternberg fasst auf der heutigen Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 12 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wohngebiet Reimerskamp“ der Stadt Sternberg. 

Anlass für die Aufstellung ist eine städtebauliche Neuentwicklung von Wohngrundstücken u. die Schaffung von Baurecht für Einfamilienhäuser.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans  umfasst die Flurstücke 117 und 136/1 jeweils teilweise und die Flurstücke 144, 145,146/2, 147, 148, 149, 150 der Flur 9 und ebenfalls die Flurstücke 147/1, 147/2 und 148 jeweils teilweise und das Flurstück 156 der Flur 10 der Gemarkung Sternberg. Die Lage und Umfassung ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 

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Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Beschlussfassung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Um der steigenden Nachfrage nach Baugrundstücken für Eigenheime in der Stadt Sternberg nachzukommen, möchte die Stadt Sternberg auf den stadteigenen Flächen ein neues Baugebiet für Wohnungsbau ausweisen. Zurzeit kann die Stadt Sternberg keine eigenen Grundstücke als Baugrundstücke für Einfamilienhäuser den Bürgern anbieten, deshalb ist es erforderlich, in Zukunft neue Bauflächen auszuweisen.

Für die Schaffung von Baurecht für neue Eigenheime auf diesen Grundstücken ist die Erarbeitung eines B-Planes erforderlich. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sternberg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000039&TOLFDNR=1000664&selfaction=print