10.12.2025 - 6.1 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr....

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Heidtmann erteilt Herrn Klingohr das Wort.

Die Vorstellungen zu diesem Vorhaben wurden bereits vor 5 Jahren zu einem Schweriner Planungsbüro übermittelt.

Es befindet sich ein Bestandsgebäude direkt an der Straße. Dieses wird durch einen Nießbrauchnutzer bewohnt. Im Laufe des Bodenordnungsverfahrens wurde dieses Objekt an Herrn Klingohr verkauft, was in Kürze durch Eintragung abgeschlossen wird.

Das StaLu hat die Unterlagen zum Vorgang erneut geprüft. Im Vertrag gibt es einen Passus, wonach das Gebäude mit allen Lasten, nach dem Tod des Nießbrauchnehmers, an Herrn Klingohr übergeht. Die Erbengemeinschaft will dagegen vorgehen.

Herr Klingohr bittet die Verwaltung, ein Amtshilfeersuchen an die Stadt Hamburg zu stellen, um festzustellen, dass der Nießbrauchnehmer verstorben ist.

Das StaLu lässt den Fall ruhen, bis eine entsprechende Info erfolgt.

Herr Klingohr hat weiterhin Interesse daran, dort einen Reitstall zu errichten und eine große Reithalle auszubauen.

Im ersten Schritt würde eine umfangreiche Dachsanierung erfolgen, um Heu und Stroh zu lagern.

Die Nutzung und Sanierung der bestehenden Gebäude stehen dabei im Fokus.

Die Dachsanierung ist aktuell für 2026 geplant. Alle weiteren Maßnahmen nicht vor 2028.

 

Die Einziehung der Straße soll erfolgen, um die Zufahrt über den Graben in Form einer Trompete überfahrbar zu machen.

 

Bei der geplanten Firsthöhe von 11 Metern handelt es sich um einen Puffer des Planungsbüros.

Geplant sind dort eine Reithalle mit Nebengelass und ein Seminarraum im Dachgeschoss.

Durch die Verwaltung wird ein städtebaulicher Vertrag vorbereitet. Alle entstehenden Kosten trägt der Investor.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet Reit- und Ferienhof Golchen“ wird der Bebauungsplan Nr. 12 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Errichtung von Reitanlagen inklusive Einrichtungen zur Versorgung, zur Unterstellung und zum Auslauf von Pferden
  • Schaffung von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
  • Schaffung von Ferienwohnungen in Ergänzung des vorhandenen Urlaubsangebotes

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Der Ausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die als Urlaubs-, Gastronomie- und Pädagogiksort etablierte Gesamtanlage „Golchener Hof“ in Golchen wird eine Ergänzung des Reit- und Ferienangebots angestrebt. Zu diesem Zweck sollen im Plangebiet Reitanlagen, Ferienwohnungen aber auch Wohnungen für Mitarbeitende etabliert werden. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Das Plangebiet ist geprägt von brachliegendem Grünland mit geringer ökologischer Qualität sowie zwei verfallenden Stallgebäuden. Die geplante Nutzung ermöglicht eine Neugestaltung dieses Areals und befördert zugleich die Aufwertung des Ortsbildes.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage