Beschlussvorlage - BV-166-2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Kurvenbereich Sternberger Straße ab Abzeig Schulstraße bis Sternberger Str. 16 auf der B192 in der Ortslage Brüel, gemäß § 45 Abs. 9 StVO, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den v.g. Bereich zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen sind dabei gleich zu behandelt. Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Reduzieren

Sachverhalt

An der B192 im Kurvenbereich in der Sternberger Straße in Brüel befinden sich 20 private Eigenheime, die überwiegend alle eine Hofzufahrt zur Bundesstraße besitzen. Gerade beim Auffahren auf die Bundesstraße sind die Sicherverhältnisse nicht gegeben um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig, bei der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h, wahrnehmen zu können. Um eine Verbesserung Verkehrssicherheit zu erzielen und zur Durchsetzung dieser streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist ein Antrag (gem. § 45 Abs. 9 StVO) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich. 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

X

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

Loading...