Beschlussvorlage - BV-166-2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Sternberger Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürger- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Eric Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Brüel
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr Brüel
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Vorberatung
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17.02.2023
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Geplant
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Stadtvertretung Brüel
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Entscheidung
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20.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Kurvenbereich Sternberger Straße ab Abzeig Schulstraße bis Sternberger Str. 16 auf der B192 in der Ortslage Brüel, gemäß § 45 Abs. 9 StVO, an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den v.g. Bereich zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen sind dabei gleich zu behandelt. Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.
Sachverhalt
An der B192 im Kurvenbereich in der Sternberger Straße in Brüel befinden sich 20 private Eigenheime, die überwiegend alle eine Hofzufahrt zur Bundesstraße besitzen. Gerade beim Auffahren auf die Bundesstraße sind die Sicherverhältnisse nicht gegeben um andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig, bei der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h, wahrnehmen zu können. Um eine Verbesserung Verkehrssicherheit zu erzielen und zur Durchsetzung dieser streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ist ein Antrag (gem. § 45 Abs. 9 StVO) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich.