Beschlussvorlage - BV-421-2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Brüel beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brüel.

 

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Sachverhalt

Bei der Festlegung des Beschlussorgans, welches für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen und Bauvoranfragen gemäß § 36 BauGB zuständig ist, wurde darüberhinaus eine Wertgrenze von 500.000 Euro festgeschrieben.

Auf Empfehlung der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim soll diese Wertgrenze entfallen, da der finanzielle Umfang der Maßnahme nicht benannt und häufig schwer einschätzbar ist.

Die Änderung betrifft lediglich die Wertgrenze des § 5 Abs. 12 der Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Ja

 

 

ÜPL

 

Nein

x

 

APL

 

 

Betrag in €:

 

Produktsachkonto:

 

Haushaltsjahr:

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

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Anlagen

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