Beschlussvorlage - BV-427-2024
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt der Stadt Sternberg für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jaqueline König
- Verantwortlich:
- Ohms, Jessica
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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27.03.2024
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29.05.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Bereit
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Haushalts- u. Finanzausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Sternberg
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Entscheidung
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24.09.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Sternberg
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Vorberatung
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat gemäß § 48 Abs. 2 Ziffer 2 KV M-V eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn
- im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen oder
- bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitions-förderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs.3 Ziffer 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 T € nicht übersteigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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