Beschlussvorlage Sternberg - BVS-078/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

              1. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters für das

    Wirtschaftsjahr 2011.

2. Die Stadtwerke Sternberg haben:

 

a)      den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

b)      den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes

c)      den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des

Datums der Feststellung

d)      den Jahresabschluss und den Lagebericht öffentlich bekannt zu machen

e)      den Jahresgewinn 2011 den Rücklagen zuzuführen.

 

Um die allgemeine Leistungsfähigkeit der BgA zu erhalten, werden aus der Rücklage Rechnungen für nachfolgend aufgeführte Baumaßnahmen aus dem Jahr 2012 beglichen:

 

?         17. BA Stadtentwässerung Sternberg: F.-Reuter-Straße (ca. 70.000 €)

?         Erneuerung Schächte an der B 104 (ca. 60.000 €)

?         Erneuerung Trinkwasserleitung RWB Wahrsberg / Stadtnetz  600m (140.000 €)

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 243 Handelsgesetz ist der Jahresabschluss in einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Der Jahresabschluss 2011 wurde auf der Grundlage des § 11 Kommunalprüfungsgesetz durch ein vom Innenministerium bestätigtes Unternehmen der Wirtschaftsprüfung - AG geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung bestätigte der Abschlussprüfer:

 

Siehe Beiblatt

 

Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss zu beschließen und den Bürgermeister für das Wirtschaftsjahr 2011 zu entlasten.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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