Beschlussvorlage Brüel - VBr-072/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Brüel beschließt gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern den Bürgermeister für die Jahresrechnungen der Stadt Brüel und Sondervermögen 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 60 (5) ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Sternberger Seenlandschaft wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag:0,00 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-

Mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg   427.491,29 €

 

Der Jahresabschluss Sondervermögen der Stadt Brüel für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresfehlbetrag0,00 €

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag0,00 €

Eigene liquide Mittel des Sondervermögens0,00 €

(Forderungen gegenüber der Einheitskasse Stadt Sternberg von 244.776,67 €, dies entspricht den liquiden Mitteln)

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

x

keine

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...