Beschlussvorlage Mustin - BVM-035/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mustin beschließt die gemäß § 60 (5) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dem Bürgermeister für die Jahresrechnung 2012 die Entlastung zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 60 (5) KV M-V ist der Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des Folgejahres zu beschließen und die Entlastung zu erteilen. Vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Mustin wird die Entlastung vorbehaltlos empfohlen.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Mustin für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgendem Ergebnis ab:

 

Jahresüberschuss15.245,78 €

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag               0,00 €

 

Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungs-73.853,48 €

mittelbestand gegenüber der Stadt Sternberg

(ehem. Liquide Mittel)

 

Die Gemeindevertretung Mustin ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 15.245,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

x

keine

 

Erträge/Einzahlungen

 

Aufwendungen/ Auszahlungen

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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