Beschlussvorlage Brüel - VBr-085/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Brüel beschließt, den Antrag auf Teileinziehung für den Teilabschnitt Dorfstraße in Thurow bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Kloster Tempzin (ca. 1,5 km) der auf dem Grundstück der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück(FS) 216, FS 135/3, FS 134/3 und FS 208/5 an die zuständige Behörde, hier der Landrat LK Ludwigslust- Parchim zu stellen. Der Fahrzeugverkehr ist zu beschränken, hier durch das Verbot für Fahrzeuge über dem tatsächlichen Gesamtgewicht 7,5 t, Linienverkehr und Betriebs- & Versorgungsdienst frei.

 

Die Kosten, von bis zu 600.00 EUR,r eine entsprechende Beschilderung sind durch die Stadt Brüel, als Straßenbaulastträger, vorzuhalten.

 

Durch das Bürgeramt sind alle weiteren erforderlichen Veranlassungen zu treffen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Es wird beabsichtigt, die Dorfstraße in Thurow bis zur Gemarkungsgrenze der Gemeinde Kloster Tempzin (ca. 1,5 km) der auf dem Grundstück der Gemarkung Thurow, Flur 1, Flurstück(FS) 216, FS 135/3, FS 134/3 und FS 208/5 teileinzuziehen.

 

Der Teilabschnitt wurde nach den Förderrichtlinien des „ndlichen Wegebau“ ausgebaut, entspricht aber nicht mehr den heutigen örtlichen Bedürfnissen. Der Teilabschnitt stellt außerdem eine Verbindung zwischen der Bundesstraße 104 und der Bundesstraße 192 dar. Dieser Teil wird insbesondere durch Lkw-Verkehr über 7,5t, als Abkürzung zwischen den vorgenannten Bundesstraßen genutzt. Aufgrund des Ausbauquerschnittes und des Straßenaufbaus ist die Straße für diesen Verkehr nicht geeignet.

Beabsichtigt ist, den Nutzerkreis für diesen Straßenabschnitt auf 7,5 t und auf den Linienverkehr und Betriebs- & Versorgungsdienst zu beschränken, um auch so die Sicherheit für Anlieger, insbesondere Kinder zu erhöhen.

 

Zur Durchsetzung dieser Teileinziehung ist ein Antrag (gem. § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) v. 13.01.93) an die zuständige Behörde, hier der Landrat des Landkreis Ludwigslust-Parchim erforderlich. Die entsprechende Beschilderung wird bei positiver Entscheidung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Ludwigslust-Parchim durch verkehrsrechtliche Anordnung nach StVO vorgegeben. Im Verlauf der Bundesstre 104 sowie aus Richtung Langen Jarchow bzw. Zahrensdorf ist es erforderlich auf die Beschränkung hinzuweisen. Für Kosten der Beschilderung müssen die Straßenbaulastträger aufkommen.

r die Stadt Brüel entstehen Kosten bis zu 600.00 EUR. Die Mittel stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Erträge/Einzahlungen

X

Aufwendungen/ Auszahlungen

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

600,00 EUR

 

13.541000.04860000

 

2017

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

x

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

Loading...