Beschlussvorlage Witzin - BVW-083/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung bestätigt die Erhöhung der Investitionskosten für die Investition Dorfgemeinschaftshaus Witzin auf Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich ca. 560 T€. Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:

  • rdermittel ILLERL M-V - 354.705,87
  • Kofi-Mittel nach FAG  -   87.132,00 €
  • Eigenmittel   118.162,13 €
  • Gesamt       560.000,00 €

Die zur Durchführung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 54,5 T€ sind in den Haushalt 2017 einzustellen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Am 29.02.2016 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss über die Durchführung von Investitionen im Dorfgemeinschaftshaus Witzin 1. BA Teilbereich Kiga und Heizung

gefasst. Zur Einhaltung der durch den Zuwendungsbescheid vorgegebenen Fristen musste bereits parallel zum laufenden Baugenehmigungsverfahren Anfang September mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Baugenehmigung wurde Ende Oktober erteilt. Ende November 2016 erfolgte die Beauftragung des letzten Gewerks der Bauleistungen. Zeitgleich musste durch die beteiligten Planungsbüros die Einarbeitung der Auflagen der Baugenehmigung in die Planung und in Leistungsverzeichnisse der jeweiligen Gewerke erfolgen. Im Ergebnis der Überarbeitung bzw. Ergänzung der Planungen war zu diesem Zeitpunkt erkennbar, dass eine Erhöhung der Baukosten zu erwarten war. Um die finanzielle Belastung der Gemeinde möglichst gering zu halten und gleichzeitig die Gesamtfinanzierung zu sichern, erfolgten Ende November mehrere Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern des Fördermittelgebers. Bei den Beratungen wurde signalisiert, dass schnellstmöglich ein geänderter Antrag zur Erhöhung der Zuwendungen gestellt werden sollte. Zur Wahrung der Fristen musste dieser bis Ende November vorliegen. Die Bewilligung und Erhöhung der Fördermittel erfolgte mit dem Bewilligungsbescheid  vom 29.11.2016. In diesem wurde eine Förderung von 354.705 € bewilligt. Durch die Bewilligung der Fördermittel konnte die Förderung um ca. 30 T€ erhöht werden. Grundlage für die Antragstellung waren die zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Planungsbüros ermittelten Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 345.701,35 €. Entsprechend des Baufortschritts erfolgte am 07.02.2017 eine Präzisierung der zu erwartenden Baukosten.

Die Begründung und die Erläuterungen des beauftragten Planungsbüros Ing.-Büros Marx (Mail 07.02.2017) für die Erhöhung der Baukosten, befinden sich auf der Anlage 1 des Beschlusses.

Die Kosten für das Los 1- Heizungs- und Sanitäranlage liegen voraussichtlich im beauftragten Bereich.

Im Gewerk Elektroinstallation Los 2 konnte durch eine Optimierung von technischen Lösungen eine Kostenreduzierung von voraussichtlich ca. 9.000 € erreicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

5. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

Erträge/Einzahlungen

X

Aufwendungen/ Auszahlungen

 

Betrag

 

Haushaltsstelle

 

Haushaltsjahr

 

560 T

 

 

 

2016/2017

 

 

Die Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung

 

Teilbetrag in €

Deckungsvorschlag

Sichtvermerk/Kämmerei

 

 

 

 

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Anlagen

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